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Europawahl 2024 - Repräsentative Wahlstatistik

Hinweis auf die repräsentative Wahlstatistik in den Wahlbezirken 3.0 (Gesamtschule, Gebäude E) und 15.0 (Bürgervereinsheim Mehrhoog) sowie im Briefwahlbezirk 22.9 (Dingden)

Die Wahlbezirke 3.0 und 15.0 sowie der Briefwahlbezirk 22.9 (Dingden) sind von der Bundeswahlleiterin für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden. 

In diesen Wahlbezirken wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.

Das Wahlgeheimnis wird gewahrt.

Folgende Vorkehrungen dienen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses:

  • Stimm- bzw. Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
  • Briefwahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, müssen mindestens 400 Wähler/innen umfassen,
  • die Geburtsjahrgänge werden bei der Erhebung über die Stimmabgabe zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und Wähler möglich sind,
  • Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden,
  • die Stimmauszählung hat im Wahlraum ohne statistische Auswertung zu erfolgen und die Auswertung für statistische Zwecke darf erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen,
  • die Statistikstellen sind einer engen Zweckbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

Informationen der Bundeswahlleiterin zur Repräsentativen Wahlstatistik (Link)

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