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. dBürger, Rat und Verwaltung
Inhaltsbereich
Abgaben und Finanzen
Steuern, Gebühren und Beiträge 2011
I. Steuern
Steuern, Gebühren und Beiträge 2011
1. Grundsteuer
1.1 Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 195 v.H.
1.2 Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 381 v.H.
2. Gewerbesteuer
Steuersatz 2011: 410 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2001-2002: 395 v.H., 2003-2010 410 v.H.)
3. Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen in einem Haushalt gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird, 54,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 84,00 €
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 96,00 €
4. Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird insbesondere für Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate erhoben und beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielergebnisses
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 €
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielergebnisses
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 €
3. bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und/oder Tieredargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 300,00 €.
Die übrigen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln.
Gebühren
Die Stadt erhebt für Amtshandlungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten Verwaltungsgebühren. Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhebt die Stadt Benutzungsgebühren. Die Verwaltungsgebühren ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung bzw. aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Benutzungsgebühren für folgende öffentliche Einrichtungen und Anlagen betragen:
Gebührensätze für die Abfallentsorgung
Abrechnung 2010
Die Gebührensätze für das Kalenderjahr 2010 betragen:
| Gefäß | Gefäßgröße | Gebühr |
|---|---|---|
| Tonne (einschließlich 50 kg Abfall) | 120-l-Gefäß | 136,35 € |
| Tonne (einschließlich 100 kg Abfall) | 240-l-Gefäß | 159,35 € |
| graue Tonne (einschließlich 458 kg Abfall) | 1.100-l-Gefäß | 324,03 € |
| blaue Tonne | 240-l-Gefäß | 0,00 € |
| blaue Tonne | 1.100-l-Gefäß | 0,00 € |
| Gewichtsgebühr | je 1 kg Restabfall | 0,46 € |
| Gefäß | Gefäßgröße | Gebühr |
|---|---|---|
| Tonne (einschließlich 48 kg Abfall) | 120-l-Gefäß | 132,72 € |
| Tonne (einschließlich 96 kg Abfall) | 240-l-Gefäß | 157,68 € |
| graue Tonne (einschließlich 444 kg Abfall) | 1.100-l-Gefäß | 338,64 € |
| blaue Tonne | 240-l-Gefäß | 0,00 € |
| blaue Tonne | 1.100-l-Gefäß | 0,00 € |
| Gewichtsgebühr | je 1 kg Restabfall | 0,46 € |
Vorausleistung Gewichtsgebühr 2011
Die Gewichtsgebühr für 2011 wird zunächst als Vorausleistung nach den Verbrauchswerten 2010 erhoben und nach Ablauf des Jahres nach den Verbrauchswerten 2011 abgerechnet.
- Vorausleistung Gewichtsgebühr je 1 kg Restabfall 0,52
Gebührensatz für die Straßenreinigung
Für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage der Straßenreinigungs- und -gebührensatzung Gebühren.
Die Gebühren werden je m Frontlänge berechnet.
Die Gebühren betragen ab 01.01.2011 je m Frontlänge 0,98 €.
Gebührensätze für die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
Auf Grundlage der Satzung zur Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer werden „versiegelte“ und „unversiegelte“ Flächen sowie „Wald“ im Verhältnis 9,1 : 2,5 : 1 differenziert.
Maßstab ist die Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 m²).
| Wasser- und Bodenverband | versiegelt | unversiegelt | Wald |
|---|---|---|---|
| Obere Issel | 0,8191 € | 0,2250 € | 0,0900 € |
| Raesfelder Isselverband | 0,7836 € | 0,2153 € | 0,0861 € |
| Mittlere Issel | 0,7580 € | 0,2083 € | 0,0833 € |
| Untere Issel Nord | 0,9801 € | 0,2693 € | 0,1077 € |
| Untere Issel Süd | 0,8183 € | 0,2248 € | 0,0899 € |
| Mengering-Rümping-Honselbach | 1,0951 € | 0,3009 € | 0,1203 € |
Entwässerungsgebühren und Abgaben 2011
- für die Schmutzwasserbeseitigung 2,79 € je m³ (2010) 2,66 € je m³ (2011)
- für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,75 € je m²
- die Kleineinleiterabgabe beträgt je Bewohner je Kalenderjahr 21,47€
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Kleinkläranlagen 27,76 € je m³
- abflusslose Gruben 10,94 € je m³
Bäder
Siehe Ortsrecht: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder
Friedhöfe
Siehe Ortsrecht: Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Bürgerhallen
Bürgerhallen (nur Nutzungsentgelt
Beiträge
Kanalanschlussbeiträge
Maßstab ist grundsätzlich die Fläche des heranzuziehenden Grundstückes, die entsprechend Art und Maß der baulichen Ausnutzbarkeit mit einem Vomhundertsatz angesetzt wird (modifizierte Grundstücksfläche). Die Beitragssätze je m² Grundstücksfläche betragen
- für die Vollkanalisation (Schmutz- und Regenwasser) 7,05 €
- für die Teilkanalisation (nur Schmutzwasser) 5,72 €
- für die Teilkanalisation (nur Regenwasser) 1,33 €
- für die Teilkanalisation (nur Regenwasser, wenn eine Anschluss-möglichkeit nur für einen Teilstrom besteht) 0,67 €
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen werden Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge erhoben. Die Höhe bemisst sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Die Stadt trägt einen Eigenteil.
Elternbeiträge
Siehe Ortsrecht: Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
Ansprechpartner
| Josef van der Linde |




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