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"Osterfeuer - Anmeldung bis spätestens 19. März 2010

Osterfeuer

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind zulässig, wenn sie von einer in der Dorfgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden. Auch Feuer von anderen Ausrichtern (z.B. Nachbarschaften) können Brauchtumsfeuer sein, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.

Osterfeuer dürfen nur Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden.

Hier: Anmeldung des Brauchtums- bwz. Osterfeuers

Ansprechpartner

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Thomas Sapatka
AbteilungOrdnungswesen
Telefon02852 88-110
Fax02852 88-44110
E-Mailthomas.sapatka@hamminkeln.de

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