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"Osterfeuer - Anmeldung bis spätestens 19. März 2010
Osterfeuer
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind zulässig, wenn sie von einer in der Dorfgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden. Auch Feuer von anderen Ausrichtern (z.B. Nachbarschaften) können Brauchtumsfeuer sein, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.
Osterfeuer dürfen nur Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden.
Hier: Anmeldung des Brauchtums- bwz. Osterfeuers
Ansprechpartner
| Thomas Sapatka | |
| Abteilung | Ordnungswesen |
|---|---|
| Telefon | 02852 88-110 |
| Fax | 02852 88-44110 |
| thomas.sapatka@hamminkeln.de | |




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