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Gewerbeanmeldungen bei Photovoltaikanlagen auf Hausdächern
Nach aktuellem Beschluß des Bund-Länder Ausschusses "Gewerberecht" ist ab sofort bei einer Energieerzeugung von unter 10 kW sowie bei Photovoltaikanlagen auf ausschließlich privat genutzten Häusern grundsätzlich nicht von einer gewerblichen Betätigung auszugehen, somit keine Gewerbeanmeldung mehr erforderlich.
Ansprechpartner
| Thomas Sapatka | |
| Abteilung | Ordnungswesen |
|---|---|
| Telefon | 02852 88-110 |
| Fax | 02852 88-44110 |
| thomas.sapatka@hamminkeln.de | |



