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Bürger, Rat und Verwaltung

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Steuern, Gebühren und Beiträge 2010

Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze:

I. Steuern


1.1 Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 195 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2000 175 v.H., 2001 - 2008 195 v.H.)

1.2 Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 381 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2000 330 v.H., 2001 - 2002 340 v.H., 2003 - 2008 381 v.H.)

2. Gewerbesteuer 410 v.H.
(Steuersätze der Vorjahre: 2000 380 v.H., 2001 - 2002 395 v.H., 2003 - 2008 410 v.H.)3.

Hundesteuer


Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 54,00
b) zwei Hunde gehalten werden je Hund 84,00
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 96,00

4. Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird als Karten- oder Pauschsteuer erhoben.
Für Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate beträgt die Pauschsteuer je Apparat und angefangenen Kalendermonat
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielergebnisses
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00
2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielergebnisses
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25,00
3. bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des
Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 300,00
Die übrigen Steuersätze entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln.

II. Gebühren

Die Stadt erhebt für Amtshandlungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten Verwaltungsgebühren. Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhebt die Stadt Benutzungsgebühren. Die Verwaltungsgebühren ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung bzw. aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Benutzungsgebühren für folgende öffentliche Einrichtungen und Anlage betragen:

1.1.  Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgungsgebühren 2010 Kalkulationszeitraum 01.01. - 31.12.2010

< td headers="th0BBBDFB00001">18.729 €

Autteilung der Kosten
KostenartBeiträgeWertstofftonneRestabfalltonneRestabfallmenge
  AnteilBeitragAnteilBeitragAnteilBeitrag

I. Restmüll

       
1. Behältermiete97.000 €0,00%0 €100,00%97.000 €0,00%0 €
2. Unternehmervergütung130.000 €0,00%0 €0,00%0 €100,00%130.000 €
3. Entsorgungsgewichtsgebühren410.000 €0,00%0 €0,00%0 €100,00%410.000 €
4. Entsorgungsgrundgebühren726.872 €0,00%0 €100,00%726.872 €0,00%0 €
Zwischensumme1.363.872 €    0 € 823.872 €    540.000 €   

II. Sperrgut

       
1. Unternehmervergütung57.000 €0,00%0 €10,00%5.700 €90,00%51.300 €
2. Entsorgungsgewichtsgebühren160.000 €0,00%0 €10,00%16.000 €90,00%144.000 €
Zwischensumme217.000 €   21.700 € 195.300  €

III. Elektronikschrott und Haushaltskühlgeräte

       
Unternehmervergütung15.000 €0,00%0 €10,00%1.500 €90,00%13.500 €

IV. Pappe, Papier, Karton

       
1. Behältermiete85.000 €100,00%85.000 €0,00%0 €0,00%0 €
2. Unternehmervergütung55.000 €100,00%55.000 €0,00%0 €0,00%0 €
Zwischensumme140.000 € 140.000 € 0 € 0 €

V. Problemabfälle

       
Unternehmervergütung6.000 €0,00%0 €10,00%600 €90,00%5.400 €

VI. Grünabfälle

       
1. Lohnunternehmervergütung200.000 €0,00%0 €10,00%20.000 €90,00%180.000 €
2. Entsorgungsgewichtsgebühren55.000 €0,00%0 €10,00%5.500 €90,00%49.500 €
3. Entsorgungsgrundgebühren27.780 €0,00%0 €100,00%27.780 €0,00%0 €
Zwischensumme282.780 € 0 € 53.280 € 229.500 €

VII. Sonstiges

       
1. Personalkosten93.643 €6,91%6.475 €93,09%87.168 €0,00%0 €
2. EDV Sachleistungen7.700 €0,00%0 €0,00%0 €100,00%7.700 €
3. Erwerb von Gebührenmarken1.000 €0,00%0 €10,00%100 €90,00%900 €
4. Beseitigung von Abfällen2.500 €6,91%173 €93,09%2.327 €0,00%0 €
5. Abfallkalender9.200 €6,91%636 €93,09%8.564 €0,00%0 €
6. Leistungsverrechnung Bauhof110.000 €6,91%7.606 €93,09%102.394 €0,00%0 €
7. Verwaltungskostenerstattung 1.295 €93,09%17.434 €0,00%0 €


Aufteilung der Einnahmen
EinnahmeartBeiträgeWertstofftonneRestabfalltonneRestabfallmenge
  AnteilBeitragAnteilBeitragAnteilBeitrag
Verkauf von Gebührenmarken19.000 €0,00%0 €10,00%1.900 €90,00%17.100 €
DSD Leistungsentgelt39.000 €6,91%2.697 €93,09%36.303 €0,00%0 €
Verwertungserlöse Elektronikschrott2.500 €0,00%0 €10,00%250 €90,00%.250 €
Sponsoring Abfallkalender3.620 €6,91%250 €93,09%3.370 €0,00%0 €
Erstattung aus der Altpapierverwertung67.000 €100,00%67.000 €0,00%0 €0,00%0 €


1.2 Gebührensätze für die Abfallentsorgung 2008


a)

Gefäßgebühr für ein 120 lRestabfallgefäß
(inklusive 50 kg Restabfall)


139,50

b)

Gefäßgebühr für ein 240 lRestabfallgefäß
(inklusive 100 kg Restabfall)


162,50

c)

Gefäßgebühr für ein 1.100 lRestabfallgefäß
(inklusive 458 kg Restabfall)


327,18

d)

Gefäßgebühr für ein 240 lWertstoffgefäß


3,11

e)

Gefäßgebühr für ein 1.100 lWertstoffgefäß


14,26

f)

Gewichtsgebühr für ein Kilogramm Restabfall


0,46

g)

Gebühr je Anforderung der Abfuhr von Sperrgut, Elektronik und Metallschrott, Haushaltskühlgeräten


10,00



2. Gebührensatz für die Straßenreinigung (seit 01.01.2009)
Gebühr je Meter Grundstücksseite 0,97


3.  Gebührensätze für die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer

Wasser- und Bodenverbandfür bebaute Grundstückefür unbebaute Grundstücke
a) Obere Issel1,6073 je Ar0,1607 je Ar
b) Raesfelder Isselverband1,6471 je Ar0,1647 je Ar
c) Mittlere Issel1,4017 je Ar0,1402 je Ar
d) Untere Issel Nord1,7116 je Ar0,1712 je Ar
e) Untere Issel Süd1,4177 je Ar0,1418 je Ar
f) Mengering-Rümping Honselbach1,9678 je Ar0,1968 je Ar

4.  Entwässerungsgebühren und Abgaben

a)für die Schmutzwasserbeseitigung2,38 /2,55 / (2008)
b)für die Regenwasserbeseitigung0,85 / 
d)Die Kleineinleiterabgabe beträgt je Bewohner je Kalenderjahr29,99  
e)Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 
- Kleinkläranlagen31,90 / 
- abflusslose Gruben11,28 / 



5. Bäder
Siehe Ortsrecht: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder

6. Friedhöfe
Siehe Ortsrecht: Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen

7. Bürgerhallen (nur Nutzungsentgelt)

III. Beiträge

1. Kanalanschlussbeiträge
Maßstab ist grundsätzlich die Fläche des heranzuziehenden Grundstückes, die entsprechend Art und Maß der baulichen Ausnutzbarkeit mit einem
Vomhundertsatz angesetzt wird (modifizierte Grundstücksfläche). Die Beitragssätze je qmGrundstücksfläche betragen

 

a)für die Vollkanalisation
(Schmutz- und Regenwasser)
7,05
b)für die Teilkanalisation
(nur Schmutzwasser)
5,72
c)für die Teilkanalisation
(nur Regenwasser)
1,33
d)für die Teilkanalisation
(nur Regenwasser, wenn eine Anschlussmöglichkeit nur für einen Teilstrom besteht)
0,67

 

2. Erschließungs- und Straßenausbeiträge
Für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen Straßen werden Erschließungs- bzw. Straßenausbeiträge erhoben. Die Höhe bemisst sich nach den tatsächlichen Ausbaukosten. Die Stadt trägt einen Eigenteil.

3. Elternbeiträge
Siehe Ortsrecht: Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"

Ansprechpartner

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Josef van der Linde
AbteilungAmtsleitung
Telefon02852 88-106
Fax02852 88-44106
E-Mailjosef.vanderLinde@hamminkeln.de

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