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Abfallentsorgungsgebühren

Für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung Gebühren. Die Gebühr für die Restabfallentsorgung gliedert sich in Gefäß- und Gewichtsgebühr.

Die Gefäßgebühr wird seit 2011 nicht mehr als Vorausleistung erhoben, sondern zu Beginn eines jeden Jahres für das aktuelle Jahr mit dem Gebührenbescheid bekannt gegeben.

Die Gewichtsgebühr wird auch weiterhin zu Beginn des Jahres als Vorausleistung festgesetzt. Maßstab ist im Regelfall die Gewichtsmenge des Vorjahres. Die Abrechnung der Gewichtsgebühr erfolgt dann zu Beginn des Folgejahres nach der tatsächlichen Menge.

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