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Ablagerung von Abfällen / Autowracks

Die Ablagerung von Abfällen und Autowracks auf Straßen, Wegen und sonstigen öffentlichen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es häufen sich Meldungen und Beschwerden über Kraftfahrzeuge, die von ihren Haltern abgemeldet auf öffentlichen Straßen im Stadtgebiet abgestellt werden. Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen haben, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Soweit die Fachdienste 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) von unzulässigen Abfallablagerungen/ Autowracks Kenntnis erhalten, veranlassen sie die kostenpflichtige Beseitigung und leiten gegen den Verursacher ein Ordnungswidirgkeitenverfahren ein.

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