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Ausländerangelegenheiten

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in Form einer

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung

können im Bürgerbüro gestellt werden. Die Anträge werden dann zuständigkeitshalber an den Kreis Wesel, Fachbereich Ausländerwesen, weitergeleitet. Unter Umständen ist die Vorlage bestimmter Anlagen erforderlich. Auskünfte hierüber erteilt die für Sie zuständige Ausländerbehörde beim Kreis Wesel.

Haben Sie Fragen zur Beantragung, Bearbeitungsdauer oder rechtlicher Art, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde Wesel, Telefon: (0281) 207-0.

Sofern Gebühren in Ausländerangelegenheiten anfallen, werden diese von der Ausländerbehörde festgesetzt und Ihnen per Bescheid mitgeteilt.

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