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Baulastauskünfte

Mit Erwerb eines Grundstückes gehen vorhandene Baulasten auf den neuen Eigentümer über, bestehende Baulasten beeinflussen den Wert oder die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes.

Einsicht in das Baulastenverzeichnis wird der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Grundstücks sowie anderen Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen (z.B. Grundstückserwerb), auf Antrag gewährt. Neben der Darlegung des berechtigten Interesses werden für die Auskunft grundstücksspezifische Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer sowie Straßenbezeichnung und Hausnummer) benötigt.

benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag

Preis / Kosten

  • 30,00 Euro je unbelastetes Grundstück
  • 50,00 - 150,00 Euro je belastetes Grundstück
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