Inhalt

Baulasten

In vielen Fällen ist es dem/ den Grundstückseigentümer/n wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z.B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein oder es fehlt an der wegemäßigen Erschließung.

In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um dies auf Dauer zu sichern, wird eine Baulast (öffentlich-rechtliche Sicherung) bestellt. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben oder kann vom Notar öffentlich beglaubigt werden. Sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde eingeht, um Voraussetzungen nach der Bauordnung bzw. dem Baugesetzbuch zu erfüllen, die für eine Baugenehmigung erforderlich sind.

benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lageplan mit Darstellung Baulastflächen (im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, z.B. Bauantrag, Antrag auf Grundstücksteilung) oder
  • Antrag auf Eintragung einer Baulast und amtlicher Lageplan mit Darstellung Baulastflächen

Preis / Kosten

  • 50,00 - 250,00 Euro je Baulast
Icon Glühlampe
Ihre
Ideen
sind
uns
wichtig