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Bestattungen

Jeder Gemeindeeinwohner hat ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, auf dem Friedhof seiner Gemeinde bestattet zu werden. Dieser Bestattungsanspruch umfasst das Recht auf Gewährung einer Grabstelle, die Benutzung aller üblicherweise für eine Bestattung benötigten Einrichtungen und bei Wahl-, Reihen- und Urnengräbern das Recht der Angehörigen, die Grabstelle zu schmücken und zu pflegen.

Auf den 5 Kommunalfriedhöfen kann nur bestattet werden, wer bei seinem Tode Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Hamminkeln hatte oder wer ein Anrecht auf die Benutzung eines Wahlgrabes hat.

Bestattungen beinhalten das Öffnen und Schließen des Grabes und die Trauerfeierlichkeit in der Leichenhalle.

Hinweise

Ordnungsbehörtliche Bestattung

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