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Eichwesen

Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Strahlenschutz oder im Verkehrswesen verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung der Messsicherheit erforderlich ist. Die Eichung wird vom zuständigen Eichamt durchgeführt.

Haben Sie Fragen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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