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Entwässerungsanträge

Für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen sind nach der Entwässerungssatzung schriftliche Anträge zu stellen, sofern die vorhandenen öffentlichen Anlagen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, das Abwasser ordnungsgemäß zu übernehmen. Ein Auszug aus den Bestandsplänen ist vor Einreichung der Unterlagen bei den genannten Stellen zu beantragen.

Haben Sie Fragen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

benötigte Unterlagen

  • Ortsrecht Pkt. 7.4

Rechtliche Grundlagen

Ortsrecht 7.4

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