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Fundbüro

Gefundene Sachen müssen dem Fundbüro der Stadt Hamminkeln angezeigt und übergeben werden, sofern der Verlierer nicht bekannt ist. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Fundsache nicht mehr als 5,00 Euro wert ist.

Nach einer Aufbewahrungspflicht von 6 Monaten geht die Fundsache in den Besitz der Stadt Hamminkeln bzw. des Finders über. Bei Übergabe der Fundsache an den Verlierer bzw. Finder muss für die Aufbewahrung der Fundsache eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden, die sich nach dem Wert der Fundsache errechnet.

Für die Meldung eines Fahrraddiebstahls bei Ihrer Versicherung benötigen Sie in der Regel eine Bescheinigung, dass das Fahrrad hier beim Fundbüro nicht als Fundsache abgegeben wurde. Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen für eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro aus.

Die Fundsachen werden monatlich im Aushang der Stadt Hamminkeln bekannt gemacht.

Fundtiere werden im Tierheim Wesel, An der Lackfabrik 4-6, 46485 Wesel (Telefon: 0281 56699) oder im Tierheim des Tierschutzvereins Bocholt-Borken und Umgebung e.V., Wiener Allee 28, 46397 Bocholt (Telefon: 02871 23153), untergebracht.
Die Unterbringung der Tiere erfolgt in der Regel durch den Tiernotruf Bocholt e.V. (24h-Telefon: 02872 949462).

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