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Gaststätten

Für den Betrieb einer Gaststätte, Trinkhalle oder Imbissstube mit Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb braucht man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. eben auch jener anderen Genehmigungen oder Stellungnahmen von Bauaufsichtsbehörde, Brandschutzdienststelle etc.) erteilt werden kann.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen

  • an Sie als Gastwirt
  • an Ihr Betriebskonzept und / oder
  • an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume

grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.

Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!

Antragstellung Gaststättenkonzession

Die Gaststättenkonzession ist schriftlich zu beantragen. Dafür ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit hierfür einen Termin.

Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  • Einwandfreie und prüffähige Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:100) aller Betriebsräume (z.B. Schankraum, Küche, Gasträume, Beherbergungsräume, Toilettenanlagen einschließliche evtl. Personaltoiletten, Lebensmittel- und Getränkelagerräume, Keller, Freiflächen) in dreifacher Ausfertigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.
  • Führungszeugnis, Belegart 0 (zu beantragen bei Meldebehörde/Bürgerbüro)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei Meldebehörde/Bürgerbüro)
  • Unterrichtungsnachweis der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Postfach 101508, 47015 Duisburg
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH) und eingetragenen Vereinen: Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei Zubereitung von Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Für die Bearbeitung des Antrages ist die vollständige Vorlage aller Antragsunterlagen Voraussetzung. Die Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen und Eingang der Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden erteilt werden.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung fällig. Sie beträgt zwischen 100 und 3.500 Euro und bemisst sich in erster Linie nach der Größe des Lokals. Die voraussichtliche Höhe der Gebühr können Sie vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass

Eine einmalige "Gestattung" aus besonderem Anlass benötigen Sie, wenn Sie außerhalb konzessionierter Räume, z.B. bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke anbieten wollen.

Antragstellung Gestattung

Für die Beantragung einer "Gestattung" zur Abgabe von alkoholischen Getränken außerhalb konzessionierter Räume benutzen Sie bitte den unten stehenden "Gestattungsantrag".

Bei Veranstaltungen außerhalb konzessionierter Räume wird durch die Feuerwehr überprüft, ob für die Veranstaltung eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Bescheinigung Brandsicherheitswache" und setzen Sie sich mit dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln in Verbindung.

Wenn Sie eine größere Veranstaltung durchführen wollen z.B. Disco, Live-Konzert, Schützenfest, Kirmes, Abi-Fete oder Ähnliches, werden zusätzliche Angaben zur Veranstaltung benötigt. Füllen Sie für diese Art Veranstaltung bitte zusätzlich den unten zur Verfügung gestellten Vordruck "Veranstaltungsanzeige" aus.

Sofern Sie noch Fragen zur Gaststättenkonzession haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch über den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.

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