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Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldung gemäß § 14 GewO

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Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Frau Tacke
Telefon (02852) 88 112
E-Mail: claudia.tacke@hamminkeln.de

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Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften,OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Die Gewerbeanzeige ist mit Beginn der Tätigkeit zu erstatten.

Für die Gewerbeanmeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug
  • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll

Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht für jeden Einzelfall abschließend. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab telefonisch mit den Mitarbeitern der Gewerbemeldestelle der Stadt Hamminkeln telefonisch in Verbindung zu setzen.

Die Meldungen können auch schriftlich erfolgen. Unten finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung. Diese übersenden Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Fachdienste 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) der Stadt Hamminkeln.

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Erlaubnispflichten

Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (z.B.: Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Die Gewerbeanmeldung kann bereits vor Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen, eine Ausübung des Gewerbes ist jedoch erst nach der Eintragung in die Handwerksrolle erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführten Gewerke zur Ausübung weiterhin den Meistertitel bzw. eine durch die Handwerkskammer anerkannte entsprechende Qualifikation erfordern. Die in Anlage B genannten Gewerke sind zulassungsfrei.

Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Auch hier geben die Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle gerne vorab telefonische Auskünfte.

 

Als Gewerbetreibende müssen Sie Ihre An-, Um- oder Abmeldung, gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung, zeitnah und vollständig anzeigen. Auch im Falle einer Namensänderung des Gewerbetreibenden, muss dies der Gewerbemeldestelle mitgeteilt werden.

Gewerbeummeldung

Bei Veränderung/Erweiterung der Tätigkeit oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Für die Gewerbeummeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.

Die Meldung kann auch schriftlich erfolgen. Unten finden Sie den Vordruck für die Ummeldung. Diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Fachdienste 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) übersenden.

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist notwendig, bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit und bei der Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk.

Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Für die Gewerbeabmeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.

Die Meldung kann auch schriftlich erfolgen. Unten finden Sie den Vordruck für die Abmeldung. Diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Fachdienste 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) übersenden.

Preis/ Kosten

Gewerbean- und Gewerbeummeldung
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro Gebühr
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro Gebühr
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro Gebühr

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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Gründerinnen- und UnternehmerinnenTreff Wesel & Hamminkeln (GUT-Treff) - Netzwerktreffen in lockerer Atmosphäre

Für eine erfolgreiche Selbständigkeit sind neben der fachlichen Qualifikation vor allem Kontakte auschlaggebend. Der Gründerinnen- und UnternehmerinnenTreff Wesel & Hamminkeln bietet daher für alle Geschäftsfrauen eine breite Vernetzungsplattform an.

Die Teilnahme an den Netzwerktreffen ist in der Regel kostenfrei. Für besondere Angebote wird ein Unkostenbeitrag erhoben, der vorab ausgewiesen wird. Es ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Informationen und Anmeldungen bei den Gleichstellungsstellen der Stadt Hamminkeln sowie der Stadt Wesel.

Die aktuellen Termine finden Sie unter diesem Link zur Internetseite der Gleichstellungsstelle Hamminkeln.

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