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Gräber

Auf den 5 Kommunalfriedhöfen werden Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Reihengräber, Kinderreihengräber, anonyme Reihengrabstätten und anonyme Urnengrabstätten vorgehalten. Nutzungsrechte an Wahl-, Reihen- und Urnengräbern werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Wahlgräber sind Grabstellen, die auf Wunsch einzeln oder als mehrstellige Grabstellen für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abgegeben werden. Über den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte wird eine Urkunde auf den Namen des Nutzungsberechtigten ausgestellt.
Nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit an der gesamten Grabstätte kann das Nutzungsrecht an dieser gemäß den Bestimmungen der Friedhofssatzung wiedererworben werden. Reihengräber sind Grabstellen, die einzeln für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren, bei Gräbern von Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren beträgt sie 15 Jahre, abgegeben werden. Es wird der Reihe nach auf dem dafür vorgesehenen Grabfeld beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit an der Grabstätte kann das Nutzungsrecht an dieser nicht wiedererworben werden.

Öffnungszeiten:
Rathaus, Zimmer 214
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

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