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Grundsteuer

Die Stadt Hamminkeln erhebt die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.

Die Grundsteuer A wird für landwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke erhoben.

Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser Wert wird mit dem Hebesatz der Stadt Hamminkeln multipliziert. Der Grundsteuermessbetrag wird aus dem Einheitswert abgeleitet und bemisst sich aus der Größe, der Nutzungsart und der Bebauung des Grundstücks.

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Grundsteuerrechner

Im Hinblick auf eine mögliche Grundsteuererhöhung oder die Grundsteuerreform 2025 haben Sie mit dem „Grundsteuerrechner“ die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Grundsteuer selbst zu berechnen.

Die Grundsteuer ist das Produkt aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz.
Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt Wesel festgestellt.
Der Grundsteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen.

Die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer finden Sie auf der Rückseite des Grundbesitzabgabenbescheides im Teil B) Festsetzung.

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