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Hundehaltung

Zurzeit sind rund 3.450 Hunde in der Stadt Hamminkeln gemeldet. Ca. jeder achte Einwohner ist glücklicher Hundebesitzer. Damit das auch so bleibt und es zu keinen Konflikten zwischen Hundebesitzern und der restlichen Bevölkerung kommt, ist Toleranz auf allen Seiten wichtig.

Verpflichtungen

Mit der Haltung eines Hundes gehen Sie bestimmte Verpflichtungen ein. Besonders wichtig ist es, dass Sie dafür sorgen, dass Ihr Hund niemanden belästigt oder gefährdet, Sachen nicht beschädigt und öffentliche Flächen nicht beschmutzt. Eventuelle Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Sie haben zudem die Pflicht, Ihren Hund an bestimmten öffentlichen Orten anzuleinen.

Anleinpflicht

Die Anleinpflicht gilt innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Fahrstühlen und bei Dunkelheit. Hunde sind hier an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde (außer Blindenhunde) nicht mitgenommen werden, dort herrscht eine „hundefreie Zone". Auf Friedhöfen dürfen nur kurz angeleinte Hunde und Blindenhunde geführt werden.

Wichtig ist immer, dass keine Menschen oder andere Tiere belästigt werden! Ohne Aufsicht dürfen Hunde deshalb generell nicht herumlaufen.
Hundehalter sollten bedenken, dass nicht jeder ein Hundefreund ist. Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen sogar Angst vor Hunden. Deshalb ist es auch an Plätzen ohne Anleinpflicht ratsam, den Hund zu sich zu rufen oder gar anzuleinen, wenn andere Menschen z.B. Jogger, Radfahrer und natürlich ganz besonders kleine Kinder oder wildlebende Tiere in der Nähe sind. So können Sie Konfliktsituationen im Vorfeld vermeiden.

Verantwortliche Hundebesitzer gehen mit gutem Beispiel voran. Falls sie ein Fehlverhalten bei anderen bemerken, hilft oft ein freundlicher Hinweis.

Hundekot

Liegen gelassene Hundehaufen sind ein Ärgernis! Sie sind nicht nur eklig, sondern können auch Gesundheitsschäden hervorrufen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes überall unverzüglich zu entfernen.

In der Stadt Hamminkeln wurden in den letzten Jahren insgesamt 63 Hundekottütenspender aufgestellt. Das sind Spender, denen Sie einzelne Beutel entnehmen können. Die Beutel sind so konstruiert, dass Sie damit den Kot, ohne mit diesem in Berührung zu kommen, aufnehmen können. An jedem oder in der Nähe jedes Hundekottütenspenders befindet sich ein Abfalleimer, in dem der gefüllte Beutel sofort entsorgt werden kann.

Es besteht die gesetzliche Pflicht eines Hundehalters, die Hundekothaufen Ihres Hundes zu entfernen. Verstöße werden durch ein Verwarngeld bis zu 500,00 € gemäß Straßen- und Anlageverordnung der Stadt Hamminkeln geahndet. Scheuen Sie nicht, andere Hundehalter auf die Beutel hinzuweisen und uneinsichtige Hundehalter bei den Fachdiensten 32 zu melden, sofern Ihnen der Name des Hundehalters bekannt ist. Es sollte im Interesse jedes Hundebesitzers liegen, die öffentlichen Straßen und Grundstücke von Hundekot frei zu halten, damit ein reibungsfreies Miteinander gesichert ist.

Standorte Hundekottütenspender:

Standorte Hundekottütenspender:

  • Brünen: Am Kappertsberg, Am Mühlenbach, Am Pastorsberg, Bransberg, Gertendorfer Weg/ Im Eichengrund, Kirchhofstraße, Klosterweg, Pastor-Winkelmann-Straße
  • Dingden: Alte Kornbrennerei, Am Bahnhof, Am Mumbecker Bach, Bocholter Straße, Hasseler Paß, Kerkenpatt, Kiepenkerlstraße, Kirmesplatz, Klausenhofstraße, Krechtinger Straße, Nordbrocker Straße, Pater-Terörde-Weg, Ringstraße, Sachsenstraße, Up de Woort, Weberstraße
  • Hamminkeln: Alte Furt, Am Feldrain, Am Hallenbad, An der Windmühle, Bergfrede/ Blumenkamper Straße, Brauereistraße, Brüner Straße, Daßhorst, Friedhofstraße, Mehrhooger Straße, Minkelsches Feld, Mühlenesch, Roßmühle
  • Loikum: Antoniusstraße/ An der Koplak, Elsholtweg/ Rottweg
  • Mehrhoog: Bahnhofstraße, Grenzweg, Im Mühlenbusch, Leege Heide, Möllenkampweg, Spechtstraße, Storchenweg, Veenackerweg, Vennstraße, Vorthuiyserweg, Zum Schnellenhof (Dorfplatz)
  • Ringenberg: Deichweg, Hauptstraße, Oderstraße/ Von-Plettenberg-Straße, Schlootweg, Saalestraße, Wolfsdeich (Schlossgarten)
  • Wertherbruch: Provinzialstraße, Schulstraße, Wertherbrucher Straße

Wir behalten uns vor, die Standorte bedarfsgerecht zu verändern.

Haben Sie Probleme Ihren Hund zu erziehen?

Hilfe und Hinweise zur Hundeerziehung finden Sie in Fachbüchern oder im Internet. Auch der Besuch einer Hundeschule ist empfehlenswert. Dort werden viele Kurse angeboten, damit Ihr Hund in allen Situationen souverän reagiert.

 

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