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Kampfmittelfund

Auch Jahrzehnte nach Beendigung des Krieges werden - vor allem bei der Feldbestellung oder Erdarbeiten - immer noch Kampfmittel gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel gehört mit zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und wird durch den vom Land Nordrhein-Westfalen vorgehaltenen Kampfmittelräumdienst vorgenommen.

Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel sind Munition oder Munitionsteile (z.B. Patronen, Handgranaten, Artilleriegranaten und Bomben), die im Zuge von Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei um sogenannte "Blindgänger" oder ungebrauchte Kampfmittel handeln.

In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!

Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun?

  • Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
  • Sofort das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen
  • Den Zugang zur Fundstelle sperren

Durch das Ordnungsamt wird der Kampfmittelräumdienst benachrichtigt und die Fundstelle bis zu dessen Eintreffen gesichert.

Kann man vorbeugen?

Umfassend vorbeugen kann man nicht, da es aus vielerlei Gründen sehr aufwendig oder gar unmöglich ist, das gesamte Stadtgebiet vorsorglich zu untersuchen. In konkreten Einzelfällen kann bzw. muss eine Untersuchung stattfinden.

Verfahren zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauherren von der Bauaufsichtsbehörde aufgefordert, ihr Baugrundstück auf mögliche Kampfmittel hin überprüfen zu lassen.

Hierfür kann bei dem unten genannten Sachbearbeiter ein formloser Antrag gestellt werden. Der staatliche Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt dann eine Luftbildauswertung durch und teilt das Ergebnis schriftlich mit.

Folgende Angaben und Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:

  • Antragsteller mit Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer
  • Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung
  • Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
  • Geplanter Baubeginn
  • DIN-A4-Kartenausschnitt, 3-fach (maßstabsgerechte Kopien genügen), aus der "Deutschen Grundkarte" im Maßstab 1:5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist.
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