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Kinderreisepass

Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Sobald Sie mit Ihrem Kind in das Ausland verreisen, muss ein Lichtbildausweis beantragt werden.

Alle neu ausgestellten Kinderreisepässe müssen ein Lichtbild enthalten (entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei).

Zur Beantragung des Kinderreisepasses muss Ihr Kind anwesend sein.

Kinder ab dem 6. Lebensjahr können bei Antragstellung den Kinderreisepass persönlich unterschreiben. Ab dem 10.Lebensjahr ist dies Pflicht. Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.

Der neue Kinderreisepass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch, sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichtbild und Unterschrift werden in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt. Verlängerungs- und Aktualisierungsaufkleber können nur in das Passbuch eingeklebt werden, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.

benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, sowie Personalausweise zum Unterschriftenvergleich

Preis / Kosten

  • 6,00 Euro für Aktualisierung oder Verlängerung
  • 13,00 Euro für Neuausstellung

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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