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Lotterie, Ausspielungen (Tombola)

Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt grundsätzlich hierfür eine Genehmigung, die bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Telefon: 02 11 / 475-0, zu beantragen ist.

Ausnahme hiervon ist die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene „Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen“, die seit dem 01.01.2013 aufgrund des § 18 GlüStV in Verbindung mit §§ 14 und 15 AG GlüStV NRW unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Kleine Lotterien und Ausspielungen ohne besondere Einzelerlaubnis durchzuführen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht gegenüber den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung).

Berechtigter Personenkreis:

Neben Lotterieveranstaltern im Sinne des § 14 und 15 AG GlüStV sind das Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege,  Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Sportvereine, Feuerwehren und Stiftungen.

Organisationen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z.B. Werbegemeinschaften), fallen nicht unter die Allgemeine Erlaubnis. Ihnen kann keine Erlaubnis zur Veranstaltung einer Kleinen Lotterie/Ausspielung erteilt werden – auch dann nicht – wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Die Lotterie oder Ausspielung darf sich nicht über das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises hinaus erstrecken.
  • Das Spielkapital (Anzahl Lose x Lospreis) darf den Wert von 40.000,00 € nicht übersteigen.
  • Der Spielplan muss einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals vorsehen.
  • Der Losverkauf darf die Dauer von drei Monaten eines Jahres nicht überschreiten.
  • Prämien- oder Schlussziehungen dürfen nicht vorgesehen werden.
  • Die Lotterie oder Ausspielung ist mindestens zwei Wochen vor Beginn den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) der Stadt Hamminkeln unter Angabe des Spielkapitals und der Dauer anzuzeigen.
  • Des Weiteren ist mindestens zwei Wochen vor Beginn bei dem für das Land Nordrhein-Westfalen zuständigen Finanzamt Köln-Altstadt, Am Weidenbach 2-4, 50676 Köln eine Lotteriesteueranmeldung abzugeben. Darin sind insbesondere die Anschrift des Veranstalters, der Ort und der Zeitraum der Veranstaltung, die Zahl der Lose und der Lospreise anzugeben.
  • Der Reinertrag der Veranstaltung ist ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder sonstige Zwecke, die allgemeiner Billigung sicher sind, zu verwenden.
  • Im Zusammenhang mit der Veranstaltung darf keine Wirtschaftswerbung betrieben werden, die über die Ausstellung von Sachgewinnen hinausgeht.
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