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Märkte

Erlaubnis für Jahr- und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO

Märkte sind im Allgemeinen regelmäßig oder in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltungen mit einer Vielzahl gewerblicher Anbieter von Waren.

Werden nur bestimmte Waren oder ein bestimmtes Warensortiment (z.B. Antiquitäten oder Weihnachtsartikel) angeboten, kann es sich um einen Spezialmarkt handeln.

Beim Angebot von Waren aller Art handelt es sich um einen Jahrmarkt.

Ausstellungen sind Veranstaltungen, auf denen von gewerblichen Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder -gebiete ausgestellt und vertrieben wird.

Bei einer Messe handelt es sich um eine zeitlich begrenzte und meist wiederkehrende Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Anbietern das wesentliche Angebot, eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen. Mittels Musterstücken werden hier überwiegend gewerbliche Wiederverkäufer, Verkäufer und Großabnehmer angesprochen. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen.

Für die Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen.

Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und mindestens 12 Anbieter an der Veranstaltung teilnehmen werden.

benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung
  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände und die Rettungswege eingezeichnet sind.
  • Parkplatzkonzeption (Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ggfls. ordnungsgemäß parken können.)
  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis.
  • Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" - Belegart O (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" Belegart O (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse

Preis / Kosten

Die Festsetzungsgebühr für die benannten Veranstaltungen betragen je nach Verwaltungsaufwand 50,00€ bis 2.300,00€.

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