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Plakatieren

Generell ist das Anbringen oder anbringen lassen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln verboten.

Sollten Sie jedoch als Privatperson, Gewerbetreibender oder Verein eine Plakatierung beabsichtigen, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Um eine Ausnahme genehmigt zu bekommen, beantragen Sie bitte das beabsichtigte Plakatieren. Nicht genehmigtes Plakatieren kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Firma Niederrhein Werbung GbR bewirtschaftet Plakatwerbetafeln an Laternen im Hamminkelner Stadtgebiet. Detaillierte Auskunft zu den einzelnen Produkten, Preisen und Standorten erhalten Sie telefonisch unter 02831 / 133 25 0 oder per E-Mail an info@niederrhein-werbung.de. Vorab können Sie sich auch auf der Homepage der Firma erkundigen (www.niederrhein-plakat.de).

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