Inhalt

Reisegewerbe

Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/ Flohmärkten.

Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig oder unselbstständig in eigener Person

  • Waren anbietet oder
  • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
  • Leistungen anbietet oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht (hierzu zählen z.B. auch die sog. Haustürgeschäfte und das Werben für Zeitschriften- und Bücherabonnements) oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Sie kann bei den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hamminkeln haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die Ladenschlusszeiten gelten auch im Reisegewerbe.

Ausnahmen:

Von der Reisegewerbekartenpflicht ist befreit,

  • wer zum Beispiel ausschließlich gemäß § 69 Gewerbeordnung auf festgesetzten Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten tätig ist (hier gelten die Marktprivilegien, zu denen die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht gehört),
  • wer Erzeugnisse aus eigener Urproduktion (Obst, Gemüse usw.) verkauft,
  • wer von einem Verkaufswagen oder ähnlichem in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt.

In diesen Fällen ist jedoch eine Gewerbeanmeldung zu erstatten.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Preis / Kosten

  • 100,00€ bis 500,00€
Icon Glühlampe
Ihre
Ideen
sind
uns
wichtig