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Sondernutzungen

Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsflächen über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden. Beispiele hierfür sind Verkaufsstände, zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle, Bauzäune, Straßenfeste der Nachbarschaft etc.

Ein besondere Form der Sondernutzung sind genehmigungspflichtige Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum durch Unternehmen die der Allgemeinheit dienende Versorgungsleitungen bauen (Konzessionspartner, Telekommunikationsunternehmen usw.). Dazu sind von der Stadt Hamminkeln Richtlinien erlassen worden. Diese sollen zum einen dazu dienen, die Abwicklung, die technische Ausführung, die Abnahme und Gewährleistung der Baumaßnahmen weiter zu verbessern und zum anderen einen verbindlichen Leitfaden für alle Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum zu bilden. (Die "Vorschriften und Richtlinien für Aufgrabungen/ VRA-Hamminkeln" stehen im Downloadbereich unten auf dieser Seite zu Verfügung.)

Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Wenn es für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist, kann die Sondernutzung auch unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Antragstellung hat mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Sondernutzung bei der Stadt Hamminkeln zu erfolgen. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist der Satzung zu entnehmen.

Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen (z.B. nach der Straßenverkehrsordnung, nach dem Gaststättengesetz oder nach der Landesbauordnung) werden durch die Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt

Kontakt per E-Mail: Alexander.Prinze@Hamminkeln.de

Weitere Informationen erhalten Sie in der Satzung der Stadt Hamminkeln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 14.04.2011.

 

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