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Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt  und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zu den Leistungen der Sozialhilfe gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  

Hilfe zum Lebensunterhalt

erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können. Mit den Leistungen wird der notwendige Lebensunterhalt incl. der Kosten der Unterkunft, Heizung, ggfls. Mehrbedarfe, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung  sichergestellt.  

Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (für Personen ab Jahrgang 1947 zuzüglich stufenweiser Anhebung der Regelaltersgrenze) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft vollerwerbsgemindert sind, sofern sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können. Mit den Leistungen wird der notwendige Lebensunterhalt incl. der Kosten der Unterkunft, Heizung, ggfls. Mehrbedarfe, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sichergestellt.  

Die Hilfe der Grundsicherung unterscheidet sich u.a. dadurch von der Hilfe zum Lebensunterhalt, dass Kinder oder Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen diese jedoch über ein jährliches Einkommen ab 100.000 €, dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Einkommen und Vermögen werden bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Für die Antragstellung ist ein ausführliches Beratungsgespräch unbedingt erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Aufnahme des Antrages.

benötigte Unterlagen

alle Einkommensnachweise
Rentenbescheid, Lohnabrechnungen, Krankengeldbescheinigung, Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Einkommens-/ Lohnsteuerbescheid
Nachweise über Belastungen
Mietvertrag oder Zinskosten für ein Eigenheim, Abrechnung Strom/ Gas/ Wasser (BEW), Versicherungsbeiträge
sonstiges
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Sparbücher, Kfz-Fahrzeugschein, Nachweis über sonstiges Vermögen oder vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertragsverträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen

 

 

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