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Straßenbaubeiträge

Auf der Grundlage ihrer Straßenbaubeitragssatzung (SBS) erhebt die Stadt Hamminkeln Beiträge für die (nachmalige) Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Nicht beitragsfähig sind die Kosten der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung. Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden Erschließungsbeiträge erhoben.

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