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Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr

Sie haben an Ihrem Auto einen Hinweiszettel (Knöllchen) vorgefunden, weil Ihr Fahrzeug falsch geparkt war?

Das Knöllchen ist der Beginn eines Verfahrens, das von den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) der Stadt Hamminkeln gegen den Halter des Fahrzeuges eingeleitet wird (Ordnungswidrigkeitenverfahren). Der Halter wird in Kürze ein Schreiben (schriftliche Verwarnung/ Anhörungsbogen) erhalten, in dem ihm Folgendes mitgeteilt wird:

  • Tatvorwurf
  • festgesetztes Verwarnungsgeld
  • Art des Verfahrens
  • Verfahrensnummer/Aktenzeichen
  • zuständige Sachbearbeitung

Zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Schreibens liegen etwa zwei Wochen.

Wenn Sie die Verwarnung akzeptieren:

Zahlen Sie bitte den festgesetzten Betrag innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Schreibens auf das angegebene Konto ein und geben hierfür unbedingt die Verwarnungsnummer/ das Kassenzeichen an. Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren:

In diesem Fall gilt das Schreiben als Anhörung. Sie können sich zu der Beschuldigung äußern:

  • Wenn Sie zur Sache aussagen wollen, dann haben Sie dafür bis zu einer Woche nach Erhalt des Schreibens Zeit. Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
  • Sofern Sie sich nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen werden.
  • Sollten nicht Sie den Verstoß begangen haben, sondern eine andere Person, so teilen Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens diese verantwortliche Person auf dem Anhörungsbogen mit. Das weitere Verfahren richtet sich dann gegen die von Ihnen angegebene Person. Für Sie ist die Angelegenheit damit zunächst erledigt.
    Sollte allerdings nach Ihren Angaben dennoch keine verantwortliche Person ermittelt werden können, dann können Ihnen als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (Halterhaftung). Dasselbe gilt, wenn der Aufwand für die Ermittlung der verantwortlichen Person unverhältnismäßig hoch ist.

Zusätzliche Kosten beim Bußgeldbescheid

Bei Erlass eines Bußgeldbescheides kommen zum ursprünglich festgesetzten Verwarnungsgeld weitere Kosten, also Gebühren und Auslagen, in Höhe von mindestens 25,60 Euro hinzu.

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