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Versteigerungsgewerbe

Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) für eine andere Person bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, muss eine Erlaubnis besitzen.

Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person bei den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) der Stadt Hamminkeln gestellt werden. Zur vorherigen Zusendung von Antragsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Versteigerungen im Internet unterliegen nicht den gewerberechtlichen Bestimmungen.

Sachverständige

Die Zulassung als Sachverständiger (öffentliche Bestellung) wird durch die Industrie- und Handelskammer zu Duisburg vorgenommen. Bitte fordern Sie dort entsprechende Informationen ein.

Durchführung von Versteigerungen

Die Durchführung von Versteigerungen muss spätestens 14 Tage vor dem Termin der für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsbehörde und der Industrie- und Handelskammer angezeigt werden. Auf Antrag kann die Anzeigefrist verkürzt werden.

Der Anzeige sind der Text der Pressebekanntmachung und eine Ausfertigung der Versteigerungsbedingungen, sowie in Einzelfällen eine Auflistung der zur Versteigerung kommenden beweglichen Sachen beizufügen.

Preis / Kosten

Versteigerungserlaubnis: 400,00 €

Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen verursacht weitere Kosten von 13,00 € pro Person und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.

Die Verkürzung von Anzeigefristen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist gegen eine Gebühr von 10,00 € bis zu 100,00 € möglich.

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