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Werbeanlagen

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht entfällt in festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten und in Satzungsgebieten, wenn die Vorgaben des Bebauungsplanes oder der Satzung eingehalten werden.

benötigte Unterlagen

  • Antrag Flurkarte - Lageplan

Preis / Kosten

  • Mindestgebühr 50,00
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