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Wohngeld

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums erhalten. Dieser Zuschuss wird jeweils zur Hälfte vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Weitere Informationen zum Wohngeld des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Neuerungen zum Wohngeldantrag - Wohngeld-Onlineantrag verfügbar

Über das Portal "Gemeinsam online" (GO-Portal) können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto (BundID-Konto).

Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Nähere Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: https://www.mkffi.nrw/das-bildungs-und-teilhabepaket

Wohngeldproberechner

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Über diesen Link gelangen Sie direkt dorthin: Wohngeldrechner

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können Sie über das oben erwähnte Onlineverfahren oder ausgefüllten Antragsformularen (siehe Downloadbereich unten) stellen.

Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag werden Sie gebeten, fehlende Unterlagen, die zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich sind, vorzulegen. Bitte entnehmen Sie dem beigefügten Merkblatt, welche Unterlagen noch (gerne in Kopie) einzureichen sind. Alternativ reichen Sie die Originale ein oder mailen die Unterlagen an die E-Mailadresse wohngeldstelle@hamminkeln.de.

Lastenzuschuss

Lastenzuschuss als allgemeines Wohngeld gibt es auf Antrag für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unter der Voraussetzung, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür selbst aufbringt. Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Die Zahlungsvoraussetzungen unterliegen den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes.

Weitere Informationen und den Antrag auf Lastenzuschuss finden Sie im Downloadbereich unten.

Rechtliche Grundlagen

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