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30 Millionen Euro Fördermittel für die Digitalisierung im Sport

Die NRW-Staatskanzlei und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen haben eine 30 Millionen hohe Förderung zur Digitalisierung von Sportorganisationen für das Jahr 2023 angekündigt. Sportvereine sowie Bünde und Verbände in NRW sollen kurzfristig in einem festgelegten Zeitrahmen eine Vollfinanzierung von Hardware-Anschaffungen wie zum Beispiel Laptops, digitale Whiteboards und digitale Zugangs- und Zahlungssysteme erhalten. Das Förderverfahren wird mehrstufig erfolgen unter Einbezug der zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde sowie den Bezirksregierungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Aus organisatorischen Gründen können nur der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. oder seine Mitgliedsorganisationen Anträge stellen. Vereine sind nicht direkt antragsberechtigt, sondern wenden sich bitte an ihre jeweiligen Kreis- oder Stadtsportverbünde.

Einreichungsfristen

Anträge sind ab dem 01.02.2023 bis zum 31.03.2023 beim Dezernat 34 der zuständigen Bezirksregierung im Original auf dem Postweg einzureichen.

Die Richtlinie und Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu/digitalisierung-gemeinnuetziger-sportorganisationen-in-nrw/

 

Bei Rückfragen steht Jan-Christian Sweers (Jan-Christian.Sweers@hamminkeln.de) zur Verfügung.

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