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Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen - RVR

Antragstellung ab dem 01.08.2023 möglich

Der Regionalverband Ruhr führt im Rahmen des Kooperationsprojektes "Klima-fit.Ruhr" gemeinsam mit der Stadt Hamminkeln zahlreiche Maßnahmen durch, um die Energiewende in der Region voran zu bringen und zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Abkommens zum Klimaschutz beizutragen.

Die vorliegende Förderrichtlinie stellt eine dieser konkreten Klimaschutz-Maßnahmen dar und gehört zum Projektbaustein "Solarmetropole Ruhr", in dem das Thema "Solarenergie" intensiv bearbeitet wird.

Ziel der Zuwendung ist, durch die vermehrte Verwendung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Hamminkeln zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Dabei liegt der besondere Schwerpunkt auf der Zielgruppe „Zwei- und Mehrfamilienhausbewohner:Innen". Ausdrücklich nicht gefördert werden Einfamilienhausbewohner:Innen.

Die Richtlinie und das Antragsformular zu dieser Förderung finden Sie im Dowloadbereich der Seite "Förderprogramme der Stadt Hamminkeln" (Link)

Die Stadt Hamminkeln entscheidet über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen unter Anwendung der Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

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