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3.21 Verdienstausfallsatzung der beruflich selbstständigen Feuerwehrangehörigen

Verdienstausfallsatzung der beruflich selbstständigen Feuerwehrangehörigen

Satzung zur Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 11.01.1999

§ 1 Verdienstausfall

(1) Die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Stadt Hamminkeln entsteht.

(2) Der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls besteht nicht, sofern ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten worden sind.

§ 2 Regelstundensatz

(1) Als Verdienstausfall erhalten die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr einen Regelstundensatz. Der Regelstundensatz wird auf 25,00 Euro festgesetzt.

(2) Der Anspruch auf Verdienstausfall besteht für jede Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit, wobei die letzte angefangene Stunde voll zu rechnen ist. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln.

§ 3 Verdienstausfallpauschale

Beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird auf Antrag an Stelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde gezahlt, die im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in der die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert wird. Die Stadt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise über die Höhe des Einkommens verlangen.

§ 4 Höchstbetrag

Der Verdienstausfallersatz darf den Betrag von 31,00 Euro je Stunde in keinem Fall überschreiten.

§ 5 Inkrafttreten

 

 

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