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3.22.1 Satzung Brandschau Anlage I Gebührensätze
Satzung Brandschau Anlage I Gebührensätze
Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Hamminkeln vom 23.12.2001
Gebührensätze
Für die Bemessung der Gebühren nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Hamminkeln vom 23.12.2001 gelten folgende Regelsätze:
1. Durchführung einer Brandschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung
je angefangene Stunde pauschal 20,00 EURO
2. Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandschau entsprechend dem Arbeitsaufwand
je angefangene halbe Stunde pauschal 19,00 EURO