Inhalt

4.3 Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei

§ 1 Allgemeines

  • Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung und steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
  • Für die Entleihung der Medien, für Sonderleistungen und Versäumnisse werden Gebühren erhoben.
  • Zur Benutzung der Bücherei wird ein Benutzungsausweis ausgestellt, der bei der Benutzung der Bücherei vorzulegen ist.
  • Jede und jeder Benutzer hat sich in der Bücherei so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden.
  • Bei der Benutzung der Bücherei ist auf Essen- und Getränkeverzehr zu verzichten.
  • Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bücherei wahr oder das mit seiner Ausübung beauftragte Büchereipersonal. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben.

§ 3 Benutzungsgebühren

1. Benutzung der Medien in der Bücherei

Für die Benutzung der städtischen Bücherei wird eine Gebühr erhoben.

  • Jahresgebühr für Erwachsene : 10 Euro,
  • Jahresgebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren: 5 Euro,
  • Jahresgebühr für Familien: 12 Euro. Hierzu gehören alle in einem Haushalt lebende Familienmitglieder (Eltern und Kinder bis 18 Jahren)
  • Die Benutzung der Stadtbücherei ist für Schulen und Kindertageseinrichtungen im  Rahmen ihres pädagogischen Auftrages kostenfrei.
2. Auswärtiger Leihverkehr

Für die Beschaffung von Büchern und Zeitschriftenaufsätzen im auswärtigen Leihverkehr ist pro Bestellung eine Fernleihgebühr von 2 Euro zu zahlen. Sollten auswärtige Bibliotheken weitere Kosten in Rechnung stellen, sind diese vom Benutzer zu tragen.

3. Internet Arbeitsplatz

Für die Nutzung des Internetarbeitsplatzes wird ein Nutzungsentgelt von 1 Euro pro 30 angefangene Minuten erhoben. Ausdrucke aus dem Internet werden mit einem Entgelt von 0,10 Euro pro Seite ermöglicht.

4.    Erstellung eines Ersatzausweises

Für die Erstellung eines Ersatzausweises wird ein Entgelt in Höhe von 3 Euro bei Erwachsenen und bei Kindern von 1,50 Euro erhoben.

5. Säumnisentgelte

Bei einer Leihfristüberschreitung wird für jedes entliehene Medium ein Säumnisentgelt in Höhe von 0,50 Euro je angefangene Woche erhoben, jede weitere Woche 1 Euro pro Medium. Diese ist unabhängig von der schriftlichen Mahnung zu entrichten.

6. Einziehen von Medien

Kommt der Benutzer nach dreimaliger Mahnung der Rückgabeaufforderung nicht nach, so wird die Unmöglichkeit der Rückgabe unterstellt und eine Ersatzbeschaffung zum Neuwert des Mediums  vorgenommen. Neben der Erstattung der Kosten für die Neubeschaffung und der Säumnisgebühren wird für die Einarbeitung des Mediums in den Bestand wie für den Verwaltungsaufwand pro Medium 15 Euro erhoben.

§ 4 Behandlung der Medien und Haftung

  • Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer/ die Benutzerin schadensersatzpflichtig.
  • Verlust und Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen.
  • Die Verwendung der ausgegebenen Datenträger erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadtbücherei haftet nicht für die Schäden, die durch entliehene Datenträger an Dateien, Datenträgern und Hardware entstehen.
  • Das Kopieren der Software und CDs ist verboten, ebenso die Weitergabe an Dritte.
  • Aus mehreren Einzelteilen bestehende Medien (z.B. Spiele) sind vom Benutzer vor Entleihung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Für die Vollständigkeit haftet der jeweils letzte Benutzer.

§ 5 Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei Hamminkeln vom 05.10.2011 außer Kraft.

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