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Europawahl 2024 - Wählerverzeichnis

Wählen kann grundsätzlich nur, wer

  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist oder
  • einen Wahlschein hat.

Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 28. April 2024. Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.

Unionsbürger

Da bei der Europawahl jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben kann, müssen Unionsbürger bei Teilnahme an der Europawahl in ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) stellen.

Sie werden nach Antragstellung bei den darauffolgenden Europawahlen von Amts wegen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern sie in Deutschland verbleiben und keinen Antrag auf Streichung im Wählerverzeichnis stellen. Diese Möglichkeit besteht seit der Europawahl im Jahre 1999.

Das Formular zur Eintragung von Unionsbürgern auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis und ein Merkblatt ist erhältlich unter diesem Link oder im Wahlbüro der Stadt Hamminkeln.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter diesem Link.

Auslandsdeutsche

Wahlberechtigte im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche) werden nur auf förmlichen Antrag (Formular Anlage 2 EuWO) bis spätestens zum 19.05.2024 in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Das Formular zur Eintragung und ein Merkblatt ist erhältlich unter diesem Link oder im Wahlbüro der Stadt Hamminkeln.

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Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl. Die Wahlbenachrichtigungen werden am 29.04.2024 der Deutschen Post AG übergeben und als Brief mit dem Aufdruck „Achtung! Wahlbenachrichtigung“ zugestellt.
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Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlbüro der Stadt Hamminkeln nachfragen.

Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Hamminkeln wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 127 (1. OG), Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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