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Digitale Verwaltung

DigitaleVerwaltung - Behördengänge online erledigen: E-Government

Für ihre Einwohner bietet die Stadt Hamminkeln eine bürgernahe und offene Verwaltung. Diese Bürgernähe wollen wir auch auf dem Weg zur digitalen Stadtverwaltung nicht aus den Augen verlieren. Denn die Stadtverwaltung engagiert sich für gute Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese von Menschen oder digital erbracht werden.

Als "Digitale Verwaltung" wollen wir den Ausbau von IT-Fachverfahren und Onlinediensten voranbringen, um das städtische Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten. Dabei liegt der Fokus künftig auf einer optimierten Nutzung des Onlineangebotes mit mobilen Endgeräten, einer Optimierung von Informationszugängen für interne und externe Nutzergruppen sowie einer Verbesserung organisatorischer Abläufe der Onlinedienstleistungen.

Die Voraussetzungen für eine "Digitale Verwaltung" schafft das E-Government Gesetz NRW (EGovG NRW): Ziel dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung erleichtert wird und die Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung weitgehend elektronisch und medienbruchfrei durchgeführt werden können. Die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen soll flächendeckend für Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet werden. 

Onlinezugangsgesetz - OZG

Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog  sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel "Familie & Kind" und "Unternehmensführung & - entwicklung") zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Leistungen mit Regelungs- und/ oder Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert.

Mit Blick auf 2022 wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sind. Mit der Umsetzung des OZG findet hier ein Paradigmenwechsel statt: Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt.

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