Die Fachdienste 63 der Stadt Hamminkeln sind für alle Aufgaben rund um die Bauordnung zuständig. Dazu zählen unter anderem die Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen sowie die Überwachung baurechtlicher Vorschriften.
Ziel ist es, eine rechtssichere, nachhaltige und geordnete bauliche Entwicklung im Stadtgebiet zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger sowie Architekturbüros finden hier kompetente Ansprechpartner*innen für alle bauordnungsrechtlichen Anliegen.
Bauanträge
Die Errichtung (Neubau), Änderung (An- und Umbau), Nutzungsänderung, Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage bedarf im Normalfall einer Baugenehmigung, wobei vorher auch ein Antrag auf Vorbescheid, eine sogenannte Bauvoranfrage gestellt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter Bauanträge.
Bauberatung
Sie möchten Ihr Bauvorhaben verwirklichen? Dann stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Bauberatung.
Baugenehmigungen
Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem geltenden öffentlichen Baurecht entspricht. Weitere Informationen finden Sie unter Baugenehmigungen.
Baulastauskünfte
Mit Erwerb eines Grundstückes gehen vorhandene Baulasten auf den neuen Eigentümer über, bestehende Baulasten beeinflussen den Wert oder die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes. Weitere Informationen finden Sie unter Baulastauskünfte.
Baulasten
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde eingeht, um Voraussetzungen nach der Bauordnung bzw. dem Baugesetzbuch zu erfüllen, die für eine Baugenehmigung erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie unter Baulasten.
Bauvoranfragen
Wenn Sie Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben haben, können diese im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend verbindlich geklärt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Bauvoranfragen.