Abwassergebühren

Die Stadt Hamminkeln erhebt ab dem 01.01.2008 getrennte Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser:

 

Abwassergebühren für Schmutzwasser

Für die Berechnung ist der Frischwasserverbrauch aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen maßgebend. Die Abwassergebühren für Schmutzwasser werden zunächst als Vorausleistung nach den Verbrauchswerten des Vorjahres erhoben und nach Ablauf des Jahres nach den tatsächlichen Verbrauchswerten abgerechnet. Bei Erstbezügen wird ersatzweise zum Vorjahresverbrauch ein Schätzwert von 40 m³ pro gemeldeter Person berücksichtigt. Gebührenpflichtig ist auch die Nutzung von Grund- und/oder Regenwasser für Brauchwasserzwecke. Zur Erfassung dieser Wassermengen wenden Sie sich –soweit bisher noch nicht geschehen– an den Fachdienst Steuern und Abgaben.

 

Gartenbewässerung/ Gartenwasserzähler

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge können Wassermengen, die für die Gartenbewässerung genutzt werden, gebührenmindernd berücksichtigt werden.

Wenn Sie Ihren Garten mit Frischwasser wässern möchten und entsprechende Wasserschwundmengen gebührenmindernd berücksichtigt werden sollen, müssen Sie einen auf eigene Kosten eingebauten, handelsüblichen, geeichten Wasserzähler installieren oder installieren lassen. Der Wasserzähler darf nur an einer Zuleitung oder Zapfstelle montiert sein, die ausschließlich der Gartenbewässerung dient. Selbstverständlich sind auch mehrere Wasserzähler möglich.

Bitte zeigen Sie die Installation des Gartenwasserzählers dem Fachdienst 20-3 Steuern und Gebühren an. Dokumentieren dazu Sie bitte den Einbau des Zählers unter Angabe der Liegenschaft, der Zählernummer, des Herstellungs-/Eichdatums und des Zählerstandes. Ein Foto des Schauglases und der näheren Installationsumgebung wären sehr hilfreich. Gerne können Sie dieses per Email an grundbesitzabgaben@hamminkeln.de senden.

Sie sind verpflichtet die Berücksichtigung der Abzugsmengen jährlich selbst zu beantragen. Reichen Sie dazu zum Ende der Gartenbewässerungszeit, jedoch spätestens bis zum 31. März des Folgejahres den Zählerstand und das Ablesedatum schriftlich (grundbesitzabgaben@hamminkeln.de) ein. Wenn möglich, fügen Sie ein Foto des Zählers bei.

 

Abwassergebühren für Niederschlagswasser

Die Abwassergebühr für Niederschlagswasser bemisst sich nach den bebauten und/ oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder oberflächig in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Bebaute und/ oder befestigte Grundstücksflächen, von denen nachweislich im Jahresdurchschnitt weniger als 50% des Niederschlagwassers in die städtische Abwasseranlage gelangt (mittlerer Abflussbeiwert kleiner als 0,5), werden nur mit 50% der Fläche angesetzt.

Veränderungen der bebauten/ befestigten Flächen sind dem Fachdienst Steuern und Abgaben innerhalb eines Monats mitzuteilen. Bauliche Veränderungen der Grundstücksentwässerung z. B. das Versickern von Niederschlagswasser in das Erdreich sind in der Regel genehmigungspflichtig (Wasserbehördliche Erlaubnis des Kreises Wesel / Abnahme durch das Tiefbauamt der Stadt Hamminkeln). Auskunft zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie von Herrn Vorholt, Telefon: (02852) 88 335, Fax: (02852) 88 44 335.

 

Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben
Jan-Mark ten Haaf phone: 02852 88109 phone: 02852 8844109 phone: grundbesitzabgaben@hamminkeln.de