Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GS-GEA) kostendeckende Gebühren, die alle notwendigen Aufwendungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Wartung dieser Anlagen abdecken.

Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben
Jan-Mark ten Haaf phone: 02852 88109 phone: 02852 8844109 phone: grundbesitzabgaben@hamminkeln.de