Kommunalwahl 2025

Am 14. September 2025 finden

  • die Wahl der Vertretung des Kreises Wesel und der Stadt Hamminkeln,
  • die Direktwahl des Landrates des Kreises Wesel und des Bürgermeisters der Stadt Hamminkeln
  • und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 

statt.

Bei der Wahl der Vertretung des Kreises Wesel und der Stadt Hamminkeln hat der Wähler eine Stimme, die er für den Wahlbezirksbewerber in seinem Wahlbezirk und damit gleichzeitig für die diesen Wahlbezirksbewerber nominierende Partei oder Wählergruppe bzw. deren Reserveliste abgibt. 

Die Stadt Hamminkeln teilt sich in 19 Gemeindewahlbezirke und in die 2 Kreiswahlbezirke 18 und 19 auf. In den Gemeindewahlbezirken 20, 90, 180 und 190 sind jeweils zwei Stimmbezirke insbesondere zur Wahrung der Ortsteilgrenzen eingerichtet worden, so dass insgesamt im Hamminkelner Stadtgebiet 23 Stimmbezirke vorzufinden sind. Die Wahlbezirks- und Stimmbezirksgrenzen können der beigefügten Karte entnommen werden.

Insgesamt sind in der Stadt Hamminkeln 38 Ratsvertreter für die Dauer von 5 Jahren zu wählen, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten.

Der erfolgreiche Wahlbezirksbewerber geht aus einer Mehrheitswahl hervor, bei der derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen im Wahlbezirk auf sich vereinigt (relative Mehrheit).

Bei der Berechnung der aus den Reservelisten zuzuteilenden Sitze werden die errungenen Wahlbezirksmandate voll angerechnet. Daher spricht man auch von einer Verhältniswahl mit vorgeschalteter personalisierter Mehrheitswahl.

Bei der Direktwahl des Bürgermeisters und Landrates hat jeder Wähler für jede Wahl eine Stimme. Als Bürgermeister/in oder Landrätin/ Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, entscheidet eine Stichwahl am 28. September 2025 zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen bei der Hauptwahl.

Die neue Wahlperiode des Rates beginnt am 01. November 2025.

Bei der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat jeder Wähler eine Stimme für eine Partei oder Wählergruppe. Hierbei handelt es sich um eine reine Listenwahl, vergleichbar mit dem Verfahren bei der Europawahl. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht. Das bedeutet: Die Parteien und Wählergruppen erhalten so viele Sitze im Ruhrparlament, wie ihnen im Verhältnis der auf ihren Listenwahlvorschlag entfallenden Stimmenzahl zur bereinigten Gesamtstimmenzahl zusteht. 

Anders als bei den Rats- und Kreistagswahlen greift bei der Wahl des Ruhrparlaments allerdings eine Sperrklausel. Bei der Sitzverteilung werden die Listen von Parteien und Wählergruppen nicht berücksichtigt, die weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenanzahl erhalten haben. Hieraus ergibt sich die bereinigte Gesamtstimmenzahl. Insgesamt werden bei der Wahl des Ruhrparlaments 91 Sitze vergeben.

 

Wahlbüro

Das Wahlbüro der Stadt Hamminkeln hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Mittwoch08.00 Uhr - 16.30 Uhr
Donnerstag07.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag08:00 Uhr - 12:00 Uhr