Wahlberechtigt zu den Gemeindewahlen und Kreiswahlen sowie zur Wahl der Verbandsversammlung des Regionsverbands Ruhr in der Stadt Hamminkeln ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/in) besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14. September 2009 geboren ist, und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. August 2025, in dem Wahlgebiet (in der Stadt Hamminkeln, im Kreis Wesel, in den Mitgliedskreisen und -kommunen des Regionalverbandes Ruhr) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat
- und nicht vom Wahlrecht gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durch Richterspruch ausgeschlossen ist.
Dem Kreis Wesel gehören neben der Stadt Hamminkeln noch folgende Städte und Gemeinden an:
Alpen, Dinslaken, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten
Das Wahlgebiet des Regionalverbandes Ruhr erstreckt sich auf das Gebiet der dem Verband angehörenden Mitgliedskörperschaften. Dies sind die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel.