Wählen kann grundsätzlich nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der Stadt Hamminkeln wird in der Zeit vom 25. August 2025 bis 29. August 2025 im Rathaus, Raum 127 (1. OG.), Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln für Wahlberechtigte
- montags bis mittwochs von 08.00 bis 16.30 Uhr
- donnerstags von 07.30 bis 17.30 Uhr
- freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Sowohl wahlberechtigte Deutsche als auch Unionsbürger/innen werden von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag, in das Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln für die Allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sowie die etwaige Stichwahl des Landrats bzw. des Bürgermeisters eingetragen, wenn sie am 03. August 2025 in der Stadt Hamminkeln mit Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind.
Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Wohnungswechsel ab dem 04. August 2025
Zuzug nach Hamminkeln:
Von Amts wegen werden auch die ab dem 04. August 2025 bis 29. August 2025 zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Vom 30. August 2025 bis zum Wahltag erfolgt die Aufnahme nur noch beschränkt auf
- die Kreiswahlen (Kreistagswahl und Landratswahl) und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) sowie die etwaige Landrats-Stichwahl, sofern ein Zuzug aus einer anderen Kommune des Kreises Wesel erfolgt
- die Wahl der Verbandsversammlung des Regionsverbands Ruhr, sofern ein Zuzug von einer Mitgliedskommune bzw. Mitgliedskreis des RVR außerhalb des Kreises Wesel erfolgt.
Die Wahlberechtigten werden im Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Sollte bereits in der Fortzugsgemeinde die Briefwahl durchgeführt worden sein, ist die abgegebene Briefwahlstimme ungültig. In der Zuzugsgemeinde kann das Wahlrecht - durch Briefwahl oder im Wahllokal - erneut ausgeübt werden.
Ummeldungen innerhalb von Hamminkeln:
Wahlberechtigte, die sich ab dem 04. August 2025 bis zum 29. August 2025 innerhalb von Hamminkeln in einen anderen Wahlbezirk ummelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen. Sie erhalten eine neue Wahlbenachrichtigung unverzüglich nach ihrer Ummeldung. Sollte bereits die Briefwahl durchgeführt worden sein, ist die abgegebene Briefwahlstimme ungültig. Das Wahlrecht kann im neuen Wahllokal oder durch erneute Briefwahl ausgeübt werden.
Bei Ummeldungen ab dem 30. August 2025 bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis am 03. August 2025 eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Danach zugezogene oder umgemeldete Wahlberechtigte, die wie zuvor beschrieben, von Amts wegen ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden, erhalten unverzüglich nach ihrer Anmeldung/Ummeldung eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlbüro der Stadt Hamminkeln nachfragen.
Wählerverzeichnis im Falle einer etwaigen Stichwahl
Sollte am 14. September 2025 im Rahmen der Wahl des Landrats- und /oder der Wahl des Bürgermeisters kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahlen statt.
Diese etwaige Stichwahl findet auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses für die Hauptwahl statt, so dass Zu- und Wegzüge nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl keine Berücksichtigung finden.