Bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr, im Falle einer Stichwahl für diese bis Freitag, 26. September 2025, 15:00 Uhr, können Wahlscheinanträge zur Briefwahl von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten mit umseitigem Vordruck der Wahlbenachrichtigung, aber auch per E-Mail an wahlen@hamminkeln.de oder mündlich, nicht aber fernmündlich, gestellt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15 Uhr.
Die Beantragung des Wahlscheins kann bevorzugt auch online erfolgen. Bei Nutzung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angebrachten QR-Codes erfolgt bereits automatisch eine Übernahme der Personen- und Adressdaten im Online-Formular, das dann ggf. noch angepasst werden kann.
Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor der Empfangnahme schriftlich zu versichern. Ein Vordruck für eine solche Versicherung einschließlich einer Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr im Rathaus Hamminkeln eingegangen sein.
Im Zimmer 4 (Bürgerbüro im EG) des Rathauses kann ab dem 06.08.2025 die Briefwahl beantragt und direkt im Rathaus durchgeführt werden.