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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung).

Dazu legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder vor. Wurde das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen, ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.

Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist im Bürgerbüro Hamminkeln nur möglich, wenn Sie in Hamminkeln gemeldet sind und das Fahrzeug im Kreis Wesel zugelassen ist.

Die Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung werden automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung informiert.

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Fahrzeugbrief (Wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde.)

Preis / Kosten

  • 16,80 Euro

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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