Inhalt

Beglaubigungen

Wir beglaubigen Schriftstücke in deutscher Sprache wie z.B. Kopien von Zeugnissen, Bescheinigungen oder Ähnliches. Nicht beglaubigen dürfen wir Kopien von Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat.

Um eine Beglaubigung von Unterschriften durchführen zu können, bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die zu beglaubigende Unterschrift ist immer erst im Bürgerbüro zu leisten.

Preis / Kosten

Beglaubigungen und Zeugnisse

  • Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen: 2,50 Euro
  • Beglaubigungen von Zeugnissen, Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen: je Seite 4,20 Euro
  • für Hamminkelner Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Leistungsbezieher nach SGB II, III, XII und AsylbLG: kostenlos
  • Beglaubigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei.

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

Hinweise

Bei mehrfacher Beglaubigung derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.

Icon Glühlampe
Ihre
Ideen
sind
uns
wichtig