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Führerschein

Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

In Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Mit der 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht.

Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der FahrerlaubnisinhaberinTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: 
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine):
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18.1.201319. Januar 2033

Bitte beachten Sie, dass Ihre bisherigen rosa, grauen oder unbefristeten Kartenführerscheine nach Ablauf der Umtauschfrist nicht mehr gültig sind und insofern auch nicht mehr genutzt werden können. Hierbei handelt es sich jedoch „nur" um eine Ungültigkeit des Nachweisdokumentes, analog z. B. dem Personalausweis. Es ist insofern mit dem Antrag auf Umtausch oder auch dem späteren Antrag auf Verlängerung nach Ablauf der Befristung keine neue Eignungsprüfung oder Fahrprüfung o.ä. vorgesehen.

Der neue EU-Führerschein kann im Bürgerbüro beantragt werden. Vorzulegen sind der bisherige Führerschein, der gültige Personalausweis und ein neues biometrisches Lichtbild.

Der ausgefüllte Antrag mit den Anlagen wird von hier an den Kreis Wesel, Fachbereich Straßenverkehr zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Sobald der neue EU-Führerschein fertiggestellt ist, werden Sie vom Straßenverkehrsamt schriftlich benachrichtigt. Der Führerschein ist dann dort unter Vorlage des bisherigen Führerscheines abzuholen.

Hinweis: Personen, die die Klasse T beantragen möchten, müssen eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft vorlegen (z.B. Bescheinigung der Landwirtschaftskammer).

Preis / Kosten

  • 25,30 Euro im Regelfall
  • zuzüglich 5,10 Euro, wenn der Führerschein direkt nach Hause geschickt werden soll

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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