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Melderegisterauskunft

Andere Personen erhalten auf persönliche oder schriftliche Anfrage Auskunft über Ihren Vor- und Nachnamen und Anschrift. Auch Sie haben die Möglichkeit, einfache Melderegister-Auskünfte über Hamminkelner Einwohner zu erhalten.

Dazu stellen Sie eine persönliche (keine telefonische) oder schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro. Benötigt werden in der Regel folgende Angaben zu der gesuchten Person: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und letzte bekannte Anschrift in Hamminkeln.

Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01.11.2015 sind Auskünfte aus dem Melderegister nur noch zulässig, wenn der Anfragende zusätzlich erklärt, dass die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Sofern die Auskünfte für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Neutrale Antwort

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, zum Beispiel wegen

  • einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 BMG,
  • eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 BMG,
  • weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer) oder
  • weil die gesuchte Person in Hamminkeln überhaupt nicht gemeldet ist oder war,

erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Verrechnungsscheck oder Kopie des Überweisungsträgers als Nachweis über die vorab erfolgte Zahlung

Preis / Kosten

  • 11,00 Euro

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

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